Hier finden Sie einige Informationen rund um Welpen von Deutschen Schäferhunden.
Wo können Sie Anfragen stellen? Was ist wichtig beim Welpenkauf? Wer kann weiterhelfen?
Wichtig: Welche Schutzimpfungen sind notwendig? - Der EU-Heimtierausweis
Welpen-
und Ammenvermittlung der LG1
Wie in jeder Landesgruppe sind auch In unserer LG1 offizielle Vermittlungsstellen eingerichtet. Suchen Sie einen Welpen oder suchen Sie als Züchter eine Hündin zur Ammenaufzucht, wenden Sie sich zunächst an folgende Adressen.
Gisela Kettner | An der Eisenbahn 2 | 21224 Klecken/Rosengarten | 04105-153248 od. 0170-3252054 |
Felix Streck | Pinneberger Str. 50 | 25451 Quickborn | 04106-69274 |
Bernd
Weber |
Groß
Parin 39 |
23611
Bad Schwartau |
0451-24201
od. 0177-5453299 |
Jeder Interessent, der einen Deutschen Schäferhund erwerben möchte, sollte sich grundlegende Gedanken machen. Hierzu hat der Verein für Deutsche Schäferhunde in seiner Homepage einige grundsätzliche Informationen zur Verfügung gestellt.
Schauen Sie auch einmal in unsere
Anzeigenseiten
Evtl. werden hier bereits Welpen von einem seriösen Züchter angeboten.
Einteilung der ID-Beauftragten in der LG1 sowie Chip-Gebühren
"Gewährleistungsansprüche beim Hundekauf"
Vortrag von Dr. Merkel
(Vorsitzender des SV-Bundesgerichts)
Muster-Kaufvertrag
Trotz
richtiger Aufzucht, Pflege und Ernährung kann die Gesundheit Ihres Hundes durch
gefährliche Infektionskrankheiten stark gefährdet werden. Da die Behandlung
dieser Erkrankungen in den meisten Fällen sehr schwierig oder sogar
aussichtslos bzw. bei der Tollwut verboten ist, kann ausreichender Schutz nur
durch rechtzeitige und regelmäßige Impfungen erzielt werden.
Die Staupe wird durch einen Virus verursacht, das direkt von Hund zu
Hund bzw. indirekt von Virusträgern aus der Umwelt auf den Hund übertragen
wird. Die hochansteckende Erkrankung tritt überwiegend bei Hunden im Alter von
3-6 Monaten auf, kann aber auch in jedem Lebensalter vorkommen. Die ersten
Krankheitserscheinungen, die 3-6 Tage nach Ansteckung sichtbar werden, sind
Appetitlosigkeit, Fieber sowie Augen- und Nasenausfluss. Im weiteren Verlauf der
Erkrankung kommt es dann zu Magen-Darmentzündungen mit Durchfall (Darmstaupe),
Lungenentzündung (Lungenstaupe) oder krampfartigen Zuckungen, Bewegungsstörungen
und Lähmungen (Nervenstaupe). Da die Staupe aber unter sehr unterschiedlichen
Symptomen verlaufen kann, muss bei jungen Hunden mit Erkrankungen unklarer
Genese immer der Staupeverdacht geäußert werden.
Ansteckende
Leberentzündung (Hepatitis contagiosa canis)
Diese Viruserkrankung, die ebenfalls durch direkten oder indirekten
Kontakt übertragen wird, befällt überwiegend junge Hunde und führt besonders
bei Welpen sehr schnell zum Tod. Ältere Hunde können aber auch erkranken. Die
Krankheitserscheinungen, die im allgemeinen 4-9 Tage nach Ansteckung auftreten,
sind denen der Staupe sehr ähnlich. Zuerst kommt es zu Fieber,
Appetitlosigkeit, Erbrechen, Durchfall, Schmerzen in der Bauchhöhle, Entzündungen
im Rachenraum und nervösen Störungen. Im späteren Stadium der Erkrankung können
Hornhauttrübungen am Auge auftreten, die in schweren Fällen bis zur Erblindung
führen.
Die Leptospirose wird durch Leptospiren, die zu den Bakterien gehören,
übertragen. Die Ansteckung erfolgt durch Hunde, Mäuse, Ratten und andere Tiere
sowie verunreinigte Gewässer. Es erkranken Hunde aller Altersstufen. Die
Krankheitserscheinungen, die im allgemeinen 5-20 Tage nach Ansteckung auftreten,
sind Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Nierenentzündungen, Magen-Darmentzündungen
mit Erbrechen und Durchfall. In schweren Fällen können Gelbsucht und
Bewegungsstörungen auftreten.
Die Parvovirose wird durch ein Virus verursacht, das durch direkten
oder indirekten Kontakt übertragen wird. Erste Krankheitserscheinungen treten
im allgemeinen 3-14 Tage nach Ansteckung auf. Die Parvovirose kommt bei Hunden
aller Altersgruppen vor und verursacht bei Welpen und jungen Hunden blutigen
Durchfall und/oder Herzmuskelentzündung mit nachfolgendem Herztod. Ältere
Hunde zeigen Magen-Darmentzündungen mit Erbrechen und Durchfall. Der Kot ist übelriechend
und von grauer Farbe, in einigen Fällen kann er auch blutig sein. Aufgrund des
akuten Krankheitsverlaufes kann die Erkrankung besonders bei jungen Hunden ohne
vorherige Krankheitserscheinungen schnell zum Tod führen.
Das Parvo-Virus des Hundes ist arteigen, mit dem Erreger der
Katzenseuche verwandt, aber nicht identisch. Deshalb kann die Katze die
Erkrankung nicht auf den Hund übertragen.
Der Zwingerhusten ist eine hochansteckende Erkrankung, die von
mehreren Viren, u.a. auch Parainfluenza-Virus, Typ II, verursacht wird.
Entscheidend für den Ausbruch der Erkrankung ist aber eine Mischinfektion der
Viren mit Bakterien sowie die Haltung der Hunde an Plätzen mit ständig
wechselndem Tierbestand, wie z.B. Händlerzwinger, Tierheimen und Klinken. Die
Erreger werden direkt von Tier zu Tier durch Tröpfcheninfektion übertragen. Es
erkranken besonders junge Hunde. 4-10 Tage nach der Ansteckung treten im
allgemeinen die ersten Krankheitserscheinungen auf. Die Tiere zeigen trockenen
Husten mit Brechreiz, der durch eine Entzündung der oberen Luftwege bedingt
ist. Meistens haben die Hunde kein Fieber. Gelegentlich kann aber auch seröser
bis purulenter Nasenausfluss auftreten. In schweren Fällen kommen auch
hochgradige Lungenentzündungen vor, die u.U. zum Tod der Tiere führen können.
Tollwut
Die Tollwut wird durch ein Virus verursacht, das mit dem Speichel
von Tieren über Verletzungen auf Mensch und Tier übertragen wird. Die ersten
Krankheitserscheinungen treten im allgemeinen nach 20-60 Tagen auf. Die Tiere
zeigen verändertes Verhalten, Unruhe, Scheu, Speichelfluss, heiseres Bellen und
Beißwut. Nach zunehmenden Lähmungserscheinungen tritt der Tod unter Krämpfen
ein. Die Tollwut kann aber auch als sogenannte „stille Wut“ verlaufen. In
diesen Fällen fehlen die Wuterscheinungen, die Tiere zeigen lediglich
Teilnahmslosigkeit und Traurigkeit. Die Tollwut verläuft auch beim Menschen tödlich.
Wegen der großen Gefahr der Ansteckung von Tier auf Mensch hat der Gesetzgeber
eine Tollwutschutzverordnung erlassen, die besagt, dass
die
Tollwutimpfung gültig ist, wenn sie mindesten vier Wochen und höchsten ein
Jahr vor der Berührung mit dem tollwutkranken bzw. seuchenverdächtigen
Tier erfolgt ist.
Impfungen von Tieren dürfen nur vom Tierarzt vorgenommen und im
Impfpass dokumentiert werden. Vor jeder Impfung muss gewährleistet sein, dass
der Hund gesund, ausreichend ernährt und frei von Parasiten (besonders frei von
Würmern) ist. Ein kranker bzw. geschwächter Organismus würde keine oder nur
eine unzureichende Immunität als Reaktion auf die Impfung ausbilden.
Welpen können beim Züchter in der 7. oder 8. Lebenswoche zum
ersten Mal geimpft werden, um Verluste zu vermeiden. Da der Impfschutz in diesem
Zeitraum aber noch durch die vom Muttertier erhaltenen Schutzstoffe beeinträchtigt
werden kann, muss unbedingt eine Nachimpfung im Alter von 12 Wochen erfolgen.
Sind die Impflinge zum Zeitpunkt der Erstimpfung älter als 12 Wochen, so genügt
im allgemeinen eine Impfung, um sichere Immunität zu erzeugen. Nur zum Schutz
gegen Leptospirose und Pavovirose ist eine zweite Impfung – unabhängig vom
Zeitpunkt der Erstimpfung – im Abstand von 2 bis 4 Wochen – immer notwendig.
Wiederholungsimpfungen in jährlichen Abständen sind zur Vorbeugung der
Leptospirose, Parvovirose, des Zwingerhustens und der Tollwut notwendig, während
Wiederholungsimpfungen nach jeweils 1-2 Jahren zur Verhinderung der Staupe und
ansteckenden Leberentzündung in der Regel ausreichen.
Für die Schutzimpfung stehen Einzel- bzw. Kombinationsimpfstoffe
zur Verfügung. Welcher Impfstoff zu welchem Zeitpunkt angewendet werden soll,
entscheidet der Tierarzt unter Berücksichtigung der allgemeinen Seuchenlage.
Hinter den Handelsnamen der Impfstoffe stehen Buchstaben als Abkürzung
für die Krankheit, gegen die der Impfschutz ausgebildet werden soll.
Dabei bedeutet
S = Staupe
H = Hepatitis contagiosa canis
L = Leptospirose
T = Tollwut
P =
Parvovirose oder bei neueren Impfstoffen Parainfluenza II, ein Erreger des
Zwingerhustens.
Bitte achten Sie darauf, dass jede Impfung Ihres Hundes von Ihrem Tierarzt in einem Impfpass dokumentiert wird.
Europaweite Regelungen
Ab 1. Oktober 2004 endgültig eingeführt
Eigentlich sollte der EU-Heimtierausweis bereits ab dem 3. Juli 2004 eingeführt werden. Dieser Termin hatte sich verschoben, ab dem 1. Oktober wurde der Ausweis jetzt endgültig eingeführt.
Da mit dem EU-Beitritt der 10 neuen EU-Länder nur die Warenkontrollen an den Grenzübergängen entfallen, muss nach wie vor jeder Tierbesitzer die nötigen Dokumente mitführen. Hierzu zählen zumeist der internationale Impfpass mit dem Nachweis der zeitgerecht durchgeführten Tollwutimpfung. In manchen Ländern ist zudem noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Ab dem 1. Oktober erleichtert der einheitliche blaue EU-Heimtierausweis das Reisen mit Tieren in den Ländern der EU. In diesem Ausweis werden die Tollwutschutzimpfungen sowie alle weiteren Impfungen eingetragen.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Irland, Schweden und das Vereinte Königreich dürfen darüber hinaus für eine Übergangszeit von mindestens fünf Jahren ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Tollwut-Impfschutz ( Blutuntersuchung auf Antikörper ) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.
Eine Übergangsregelung besagt, dass alle Dokumente, die bis dahin für den Reiseverkehr mit Haustieren vorgeschrieben waren, wie beispielsweise der Impfpass des Tieres, bis zum Auslaufen der vorgeschriebenen Impfungen gültig sind.
Weiterhin wird gefordert, dass die Tiere ( Hund, Katze und Frettchen ) zweifelsfrei identifiziert werden können. Die Identifikation erfolgt durch Mikrochip oder Tätowiernummer. Die Tätowiernummer als Identifikation wird allerdings durch Übergangsregelung nur bis zum Jahr 2011 anerkannt. Danach soll nur noch der Mikrochip akzeptiert werden.
Bernd
Weber - LG-Zuchtwart
Einteilung der ID-Beauftragten sowie die neuen Gebühren für das Chippen
LG Hamburg/Schleswig-Holstein - Kennzeichen B
Bezirk A
Marianne Meifort, Margaretenstr. 16, 24811 Owschlag, Tel. 04336-2230213 od. 0176-24018845
Zuständig für: Bredtstedt u. Umg., Flensburg, Handewitt, Husum, Insel Sylt, Jübek, Langenhorn, Schleswig u. Umg., Tüdal.
Bezirk B
Erich Lingg, Franziusallee 153, 24148 Kiel, Tele: 0431-26096416, Handy:0172-5128912
Stv. Manuela Lingg, Franziusallee 153, 24148 Kiel, Tel. 0431-26096416
Zuständig für: Bordesholm, Emkendorf, Heikendorf, Kappeln, Kiel, Kiel-Ellerbek, Kiel-Vieburg, Neumünster, Nortorf, Nübbel, Preetz, Rendsburg, Selent.
Bezirk C
Martina Storjohann, Heinrich-Hertz-Weg 35, 25451 Quickborn, Tel. 04106-622051
Stv. Bernd Beckmann, Kleine Twiete 14, 25499 Tangstedt, Tel. 0 41 01/2 94 87
Zuständig für: Appen-Etz, Barmstedt, Elmshorn, Hitzhusen, Nützen, Pinneberg, Quickborn-Holstein, Quickborn-Renzel, Springhirsch, Tornesch, Ulzburg, Wedel.
Bezirk D
Gisela Kettner, An der Eisenbahn 2, 21224 Klecken, Tel. 0 41 05 / 15 32 48 oder 0170/3 25 20 54
Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen.
Zuständig für: Ahrensburg, Egenbüttel, Hbg.-Altona, Hbg.-Bergedorf-Lohbrügge, Hbg.-Horn-Billstedt, Hbg.-Rahlstedt, Hbg.-Rechtes Alsterufer, Hbg.-Walddörfer, Hbg.-Wandsbek, Neu-Schönningstedt, Norderstedt, Sachsenwald, Trittau.
Bezirk E
Gisela Kettner, An der Eisenbahn 2, 21224 Klecken, Tel. 0 41 05 / 15 32 48 oder 0170/3 25 20 54
Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen.
Zuständig für: Bardowick, Buchholz, Hbg.-Harburg, Hbg.-Süderelbe, Hbg.-Wilhelmsburg, Lüneburg, Meckelfeld, Tespe, Winsen/Luhe.
Bezirk F
Wolfgang Jacobi, Bei den Schafställen 4, 21629 Neu Wulmstorf, Tel. 0 41 68/9 118 64
Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen
Zuständig für: Buxtehude, Neu Wulmstorf, Stade.
Bezirk G
Miriam Traunfelder, Celsiusstr. 1, 24610 Trappenkamp, Tel. 0151-62497405
Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen
Zuständig für: Ammersbek, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Bargfeld-Stegen, Bornhöved-Trappenkam, Mölln, Ratekau, Tangstedt-Willstedt, Wahlstedt.
Bezirk H
Reiner Meier, Kamper Weg 40, 25524 Itzehoe, Tel. 0 48 21/4 08 06 13
Stv. nicht besetzt - eine Bewerbung nehmen wir gern entgegen
Zuständig für: Hanerau-Hademarschen, Heide, Itzehoe, Kellinghusen, Niendorf-Farnewinkel, Pahlen, St. Michaelisdonn, Steinburg-Krempermarsch.
Gebühren für die ID-Beauftragten
Der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss hat auf seiner Sitzung am 12. Dezember 2009 dem Beschluss des Zuchtausschusses zugestimmt und die Gebühren für das Chippen von 8,- auf 10,- Euro pro Welpe erhöht.
Bernd Weber - LG-Zuchtwart