LG1-Service Regelungen, Richtlinien, Formulare

 

LG-Informationen

  Service: Der Vorstand informiert .... am 04.05.2013

Fragen/Antworten

 

      Wichtig für Ortsgruppen-Amtsträger                                            Word- und PDF-Dateien zum Speichern

Hinweise Mitgliederbestandspflege

Hinweise Vorstandsgröße

Hinweise Vorstandsveränderungen

 

Hinweise Prüfungsvoraussetzungen

Hinweise Teilnahme Fremdrassen an SV-Prüfungen  

Hinweise LG-Quali-Bestimmungen zur LG-Ausscheidung

Hinweise LG-FH-Quali-Bestimmungen zur LG-FH-Ausscheidung

Hinweise Jahresberichte

Hinweise Wahlen in den Ortsgruppen

Hinweise Anträge

Hinweise LG-Online-Info-Anzeigen + Preise

Hinweise OG-Abgabenpauschale
 

Meldeformular OG-Delegierte an Landesgruppe

        - wichtig: bis zum 03.02.2014 an den LG-Vorsitzenden senden

Für Ihre OG-Prüfung

  Leitfaden für den Prüfungsleiter

 

         Prüfungsbescheinigung (z.B. wenn AT nicht vorhanden)

 

 

Hinweise "Downloads auf Ihren PC"
holen Sie sich den Acrobat Reader

Häufig benötigte Formulare 

(direkt vom SV und zum Ausfüllen auf Ihrem PC)

 SV-Formulare und Verzeichnisse

        u.a. OG-Jahresberichte

        SV-Satzungen und Ordnungen   etc.

 

können direkt über die SV-Webseiten bezogen werden.
Diese stehen dort im internen Mitgliederbereich und können nach dem LOGIN (Mitgliedsnr und Passwort) herunter geladen werden.

 Hundeverordnungen der Bundesländer und mehr ... finden Sie HIER.

 [ LG-Ortsgruppen ] [ LG-Vorstand ]

 

 

 

 

 

 

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Datum

Antworten auf verschiedene Fragen, die häufig gestellt werden.

Mai 2013

Darf der Vorstand einer Ortsgruppe einer Person, die nicht Mitglied dieser Ortsgruppe ist  (SV-Mitglied oder Gast) den Zutritt zu einer OG- Prüfung verwehren?
Grundsätzlich übt der Vorstand einer Ortsgruppe gegenüber Nichtmitgliedern dieser Ortsgruppe das Hausrecht aus (§ 9 Abs. 2 OG- Satzung).

Eine OG- Prüfung hingegen ist öffentlich und für Jedermann (SV-Mitglied oder Gast) zugänglich. Geht von dieser Person jedoch eine konkrete Störung der Veranstaltung aus, hat der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Person des Platzes zu verweisen.

                       Bei einer LG- Veranstaltung ist der LG- Vorstand in diesem als Veranstalter anzusehen, der bei einer konkreten Störung einer Person von seinem ihm dann übertragenen Hausrecht Gebrauch machen kann.

Wilfried Tautz 02.05.2013

Jan. 2003

Muss in den OG-Vorstand ein Stv. Vorsitzender gewählt werden?

- ja, ist in neuester Satzung ein Pflichtamt, da sich die Rechtsvertretung lt. BGB §26 nun auf den Vorsitzenden, den

  stv. Vorsitzenden und den Kasssenwart bezieht. 

Jan. 2003

Gibt es eine Mindestzeit der OG-Zugehörigkeit, um für ein Vorstandsamt zu kandidieren?

- nein, der Kandidat muss lediglich OG- und somit SV-Mitglied sein

Sept.2000

Wo schicke ich den Terminschutzantrag für unsere Prüfung hin?

- den Terminschutzantrag (auch eine Veränderung) bitte direkt an die SV-HG (also nicht an die Landesgruppe).